EnEV 2014 ohne Mindest­anforderung an die nach­trägliche Innen­dämmung

EnEV 2014 ohne Mindestanforderung an die nachträgliche Innendämmung

Eigentümern von Altbauten kommt die neue EnEV entgegen.

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist Anfang Mai in Kraft getreten. Die Mindestanforderung an eine nachträgliche Innendämmung von Außenwänden in beheizten Räumen und von Dächern in Bestandsbauten entfällt. Es gibt keine Vorschriften mehr, wie eine Innendämmung auszusehen hat und welche Wärmedämmleistung erreicht werden muss. Falls Sie also in der nächsten Zeit eine Innendämmung geplant haben, handeln Sie mit dieser Sanierungsmaßnahme immer EnEV-konform und zwar unabhängig vom eingesetzten Material und der Einbaustärke der gewählten Platten. Selbstverständlich können Sie für diese energetische Maßnahme eine der KfW-Förderungen in Anspruch nehmen.

Als Spezialisten eines Getifix Fachbetriebes beraten wir Sie gern über die verschiedenen Möglichkeiten einer Dämmung und über die zu Ihrer Immobilie passende Sanierung. Erste Informationen zu den KfW-Förderungen erhalten Sie unter www.kfw.de.

Übrigens ist auch dies neu: Die professionelle energetische Beratung durch einen Experten wird ebenfalls bezuschusst.

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